Bebauungsplan Nr. D 44 „Sportplatz Seeburg“, Dallgow-Döberitz
Bebauungsplan Nr. D 44 „Sportplatz Seeburg“, Dallgow-Döberitz
Mit Aufstellung des Bebauungsplans D 44 „Sportplatz Seeburg“ im Ortsteil Seeburg wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bestandssicherung und bedarfsgerechten Erweiterung eines Sportplatzes im nördlichen Teil der Ortslage geschaffen. Hierzu wurde insbesondere die Errichtung eines Funktionsgebäudes sowie von Neben- und Erschließungsanlagen für die dauerhafte Nutzung der Flächen als Sportplatz planungsrechtlich vorbereitet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“. Im Aufstellungsverfahren erfolgte eine abschließende Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden zur Vereinbarkeit der Planung mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes. Seitens der unteren Naturschutzbehörde wurde als Einzelfallentscheidung eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung bzw. naturschutzrechtliche Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt. Der Bebauungsplan wurde im Aufstellungsverfahren zudem forstrechtlich qualifiziert und umfasst somit die Genehmigung der unteren Forstbehörde zur dauerhaften Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart einschließlich Regelungen zu den hierfür erforderlichen Ersatzaufforstungs- und Waldumbaumaßnahmen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach der Anlage 1 zum Baugesetzbuch beschrieben und bewertet werden.
Eckdaten
Auftraggeber/Bauherr
Gemeinde Dallgow-Döberitz
Bearbeitungszeitraum
2016-2022
Flächengröße
2,4 ha
Leistungen
Bebauungsplan im Regelverfahren, Umweltbericht, Eingriffsbilanz und Ausgleichskonzeption, Waldumwandlungsverfahren, Klärung der Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet, Verfahrensdurchführung einschließlich Auswertung der Beteiligungsverfahren, Koordination der Fachgutachter und Fachplaner: Schallgutachten, Artenschutzsachverständige

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