FAQs

Sie wollten schon immer mal wissen, was ein Umweltbericht ist oder was unter Landschaftsplaung und -architektur zu verstehen ist. Hier finden Sie Antworten auf ihre Fragen. Nicht alle Unklarheiten beseitigt? Dann schreiben Sie uns einfach welche Unklarheit wir für Sie aus der Welt schaffen können an buero@szsp.de mit dem Betreff FAQ.

Das Honorar eines Landschaftsarchitekten wird in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Die Honorarsumme bemisst sich nach den anrechenbaren Kosten (die Baukosten für die Anlage).

Landschaftsarchitektur wird auch häufig als Freiraumplanung bezeichnet. Mögliche Projekte sind somit die Gestaltung von Plätzen, Wegen und Straßen oder anderen Freiräumen. Doch bei der Gestaltung alleine bleibt es nicht, auch Themen wie Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die Beleuchtung und die Einhaltung von Vorgaben zur Verkehrssicherung sind mit zu bedenken. Ein Landschaftsarchitekt kann ein Projekt von den ersten Ideen bis zur baulichen Umsetzung begleiten.

Gemeinden können Bauleitpläne aufstellen, um die sonstige Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde vorzubereiten oder zu leiten und somit die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Dabei sind auch die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (§§ 1 Abs. 1ff. BauGB). Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.